Vergleich der drei Modelle

Leibrente, Rückmietverkauf oder Teilverkauf:
Was passt zu Ihnen?

Sie möchten Kapital aus Ihrer Immobilie nutzen und trotzdem zu Hause wohnen bleiben? Viele Eigentümer fragen zunächst nach einer Leibrente oder haben schon einmal vom Teilverkauf gehört. Doch auch der Rückmietverkauf ist eine passende Lösung – mit einer hohen Einmalzahlung und einem vertraglich geregelten Mietverhältnis.

Wir zeigen Ihnen, worin sich Leibrente, Rückmietverkauf und Teilverkauf unterscheiden – und prüfen mit Ihnen, ob der Rückmietverkauf zu Ihren Plänen passt.

Beispielrechnung

Wert bei einem normalen Verkauf, also mit Auszug
0 €

Kaufpreis beim Rückmietverkauf

0 -
0 €

Voraussichtliche Kaufpreiszahlung bei einem Rückmietverkauf

Ihre Miete danach

0 -
0 €

pro Monat, kalt

Werte aus unserem Rechner, Stand 4. November 2026. Sie sind eine erste Orientierung und ersetzen keine Bewertung Ihrer Immobilie vor Ort.

✓Wir können Ihnen nicht kündigen
Eigenbedarf ist vertraglich ausgeschlossen
✓Dach, Heizung, Reparaturen
Ab dem Verkauf unsere Sache
✓Ihr Alter spielt keine Rolle
Anders als bei der Leibrente zählt nur der Wert der Immobilie

Friedrich Thiele | Gründer & Geschäftsführer BAIK

„Bei der Entscheidung, welches Modell zu Ihrer persönlichen Situation passt, spielen viele Faktoren eine Rolle. Wir von BAIK nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, erläutern Ihnen die Unterschiede verständlich und begleiten Sie persönlich – von der ersten Orientierung bis zu einem möglichen Vertragsabschluss.“

Verkaufen Sie Ihre Immobilie und bleiben Sie sicher darin wohnen. Wir zeigen Ihnen transparent die Unterschiede der gängigsten Modelle auf.

Leibrente, Rückmietverkauf, Teilverkauf:
die Unterschiede kurz und knapp

Modell 1

Leibrente

Vollständiger Verkauf; Zahlung häufig als laufende Rente, teils kombiniert mit Einmalbetrag. Das Wohnrecht oder der Nießbrauch wird vertraglich geregelt und im Grundbuch erstrangig gesichert.

Modell 2

Teilverkauf

Verkauf eines ideellen Teiles der Immobilie. Sie bleiben Miteigentümer und zahlen für den verkauften Anteil ein Nutzungsentgelt und übernehmen weitreichende Garantien und tragen wesentliche Kostenrisiken. Das Wohnen ist nur nachrangig gesichert.

Modell 3 - Unser Angebot

Rückmietverkauf

Vollständiger Verkauf gegen volle Kaufpreiszahlung einer bewohnten Immobilie. Sie werden Mieter in Ihrem Zuhause mit sicherem, unkündbarem und unbefristetem Mietvertrag.

Der Modellvergleich: transparent und ausführlich

Lassen Sie sich zu allen Modellen in jedem Fall aber auch unabhängig beraten vom Verbraucherschutz oder einem Rechtsanwalt.

Kriterium

Leibrente

Teilverkauf

Rückmietverkauf

Unser Angebot

Art des Vertrages

Leibrente

Teilverkauf

Vollverkauf mit Wohnrecht

Die Immobilie wird vollständig verkauft. Das Wohn- oder Nießbrauchrecht wird vertraglich geregelt und grundbuchlich abgesichert.

Anteilsverkauf – Sie bleiben Miteigentümer

Ein Teil der Immobilie (max. 50 %) wird verkauft. Kostenintensiver Vollverkauf wird bereits vereinbart. Für den verkauften Anteil fällt ein laufendes Nutzungsentgelt an.

Rückmietverkauf

Vollverkauf mit Rückmietvertrag

Vollständiger Verkauf der Immobilie mit anschließendem unbefristeten Rückmietvertrag.

Art der Berechnung

Leibrente

Teilverkauf

Berechnung über Lebenserwartung und Renditeerwartung

Kalkulation auf Basis der statistischen Lebenserwartung und der Renditeerwartung.

Berechnung über Nutzungsentgelt, Renditeerwartung und Garantieversprechen

Kalkulation auf Basis des Nutzungsentgelts sowie der vertraglichen Regelungen zur Wertentwicklungsgarantie.

Rückmietverkauf

Berechnung über Mietrendite

Kalkulation auf Basis der erzielbaren Mietrendite

Geeignet für

Leibrente

Teilverkauf

Ab ca. 80 Jahren

Aufgrund der Berechnung über die Lebenserwartung ist das Modell nur im höheren Alter interessant.

Ab Ende 50 möglich

Je nach Anbieter bereits für Eigentümer ab Ende 50 möglich.

Rückmietverkauf

Bei BAIK ab 60 Jahren

Für Eigentümer ab 60 Jahren, die Kapital freisetzen und weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen möchten.

Kaufpreis / Auszahlung

Leibrente

Teilverkauf

Häufig unter 50% des Immobilienwertes

Die Höhe von Einmalzahlung oder Rente wird insbesondere durch den Wert des Wohn- bzw. Nießbrauchrechts und die statistische Lebenserwartung beeinflusst.

Maximal 50 % beim ersten Verkauf

Beim Teilverkauf werden zunächst maximal 50 % der Immobilie veräußert bei Übernahme des Bewertungsrisikos durch den Verkäufer. Sie bleiben Miteigentümer und garantieren die richtige Bewertung der Immobilie.

Rückmietverkauf

100 % des Immobilienwertes einer bewohnten Immobilie

Das entspricht in der Regel etwa 65-75 % des maximal erzielbaren Wertes bei einem klassischen Verkauf mit Auszug. Klar der höchste erzielbare Kaufpreis

Vertragliche Absicherung

Leibrente

Teilverkauf

Wohnrecht vertraglich abgesichert

Wohnrecht oder Nießbrauch werden vertraglich vereinbart und grundbuchlich abgesichert.

Erhöhtes Kosten- und Vertragsrisiko

Risikobehafteter Vertrag mit Wertentwicklungsgarantie und Provisionskosten bei Verkauf und Instandhaltungskostenrisiken trotz Verkauf.

Rückmietverkauf

Mietvertrag mit besonderer Absicherung

Der Rückmietvertrag regelt Wohnsicherheit, Mietentwicklung und den Ausschluss von Eigenbedarf.

Wohnsicherheit

Leibrente

Teilverkauf

Sehr hohe Wohnsicherheit

Durch lebenslanges, erstrangig im Grundbuch abgesichertes Wohn- oder Nießbrauchrecht.

Eingeschränkte Wohnsicherheit

Durch vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht, die konkrete Absicherung hängt von der Vertragsgestaltung ab. Im Grundbuch nur nachrangige Sicherheit.

Rückmietverkauf

Sehr hohe Wohnsicherheit

Durch deutschen Mieterschutz nach BGB und vertraglichen Ausschluss der Eigenbedarfskündigung. Beim Rückmietverkauf ist genau dieser Ausschluss ein zentraler Bestandteil der Absicherung.

Auszug / Beendigung des Vertrages

Leibrente

Teilverkauf

Aufwendiger Ausstieg

Vorzeitige Aufgabe des Wohn- oder Nießbrauchrechts muss vertraglich geregelt und die Grundbucheintragung entsprechend durch Notarvertrag gelöscht werden.

Kostenintensiver Ausstieg

Rückkauf oder Gesamtverkauf können mit zusätzlichen Gebühren, Entgelten und möglichen Mindesterlösregelungen verbunden sein. Wertentwicklungsgarantie wird fällig.

Rückmietverkauf

Kündigung genügt

Für den Auszug wird lediglich das Mietverhältnis nach den vereinbarten Bedingungen vom Mieter gekündigt. Der Vermieter kann grundsätzlich nicht kündigen.

Anbieter

Leibrente

Teilverkauf

Kaum Anbieter am Markt

Kommerzielle Leibrenten werden nur von sehr wenigen Unternehmen angeboten, derzeit nur ein Anbieter mit Sondermodell bekannt (Zustiftung).

Mehrere Anbieter

Vertragsbedingungen und Kostenmodelle unterscheiden sich je nach Anbieter.

Rückmietverkauf

Bundesweit verfügbar

BAIK bietet den Rückmietverkauf bundesweit an und verfügt über langjährige Erfahrung in der Immobilienverrentung, insbesondere mit Leib- und Zeitrentenmodellen.

Instandhaltung

Leibrente

Teilverkauf

Immer beim Käufer

Instandhaltungen und Reparaturen übernimmt der neue Eigentümer.

Bleibt weitgehend bei Ihnen

Instandhaltungs- und Modernisierungskosten tragen Sie je nach Anbieter ganz oder überwiegend selbst. 

Rückmietverkauf

Immer beim Käufer

Instandhaltungen und Reparaturen übernimmt der neue Eigentümer.

Kostenrisiko

Leibrente

Teilverkauf

Geringes Kostenrisiko

Vollständiger Verkauf, geringes Risiko

Hohes Kostenrisiko

Instandhaltungskosten, Provisionen und insbesondere die Wertentwicklungsgarantie können zum Kostenrisiko werden.

Rückmietverkauf

Gut planbar

Die laufende Belastung besteht im Wesentlichen aus der vereinbarten Miete; langfristige Mietsteigerungen sind möglich.

Fazit

Leibrente

Teilverkauf

Gutes, aber teures Produkt

Nicht empfehlenswert

Rückmietverkauf

Fair und sicher

Diese Einschätzung basiert auf einer internen Marktanalyse marktüblicher Produktausgestaltungen und dient der ersten Orientierung. Die konkreten Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter und individueller Situation.Die Tabelle stellt keine Beratung dar. Sie sollten unabhängigen Rat Dritter einholen. Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.

Warum der Rückmietverkauf für Sie interessant sein kann

Hohe Liquidität auf einmal

Der vollständige Verkauf setzt mehr Kapital frei als ein anteiliger Verkauf und befreit sicher von zukünftigen Kostenrisiken.

Unabhängig von der statistischen Lebenserwartung

Die Auszahlung folgt nicht der typischen Leibrentenlogik, bei der immer die Lebenserwartung relevant ist. Die Auszahlung ist daher deutlich höher.

Sicherheit

Der Vermieter kann nicht kündigen, Eigenbedarf ist ausgeschlossen. Das deutsche Mietrecht sichert zudem einen fairen und sicheren Mietvertrag ohne Haken und Ösen.

Planbare Wohnsituation

Mietdauer, Kündigungsschutz und Mietentwicklung werden im Vertrag klar geregelt und richten sich nach dem Mieterschutz des BGB.

Mehr Flexibilität

Sie können das Mietverhältnis jederzeit kündigen und ausziehen, etwa bei einem Umzug in die Nähe der Familie oder in ein Altenheim.

Weniger Eigentümerpflichten

Nach dem Verkauf wechseln wesentliche Pflichten zum neuen Eigentümer. Das heißt, keine Instandhaltungsrisiken mehr. Für den Werterhalt ist der neue Eigentümer verantwortlich.

Wann der Rückmietverkauf passt und wann nicht

Wir sagen es lieber vorher als nach dem Notartermin

Passt gut, wenn ...

Passt eher nicht, wenn …

So läuft die Prüfung bei BAIK ab

BERATUNGSGESPRÄCH

In einem ersten Beratungsgespräch lernen wir uns kennen. Im ersten Schritt geht es darum, Ihre Situation zu verstehen und Ihre Wünsche und Vorstellungen zu erfahren. Dann bewerten wir Ihre Immobilie und besprechen Optionen. Zudem nehmen wir alle Daten auf.

SCHRIFTLICHES ANGEBOT

Auf Basis einer ersten Bewertung Ihrer Immobilie erarbeitet BAIK ein individuelles Angebot. Dieses wird Ihnen ausführlich erläutert.

ERSTELLUNG GUTACHTEN

BAIK begleitet den unabhängigen Gutachter, der Ihre Immobilie für Sie kostenfrei sachverständig bewertet.

VERBINDLICHES VERTRAGSANGEBOT

Auf Basis des Gutachtens erhalten Sie ein verbindliches Vertragsangebot der BAIK.

Wir erläutern Ihnen alle Details und begleiten Sie zum Notar. Auch während der gesamten Vertragsumsetzung sowie der Rückmietzeit oder Wohnrechtsnutzung stehen wir Ihnen als langfristiger Vertragspartner zur Seite.

Wie hoch könnte der Kaufpreis Ihrer Immobilie beim Verkauf mit Rückmiete sein?

Nutzen Sie unseren Rückmietverkaufs-Rechner

Geben Sie den geschätzten Wert Ihrer Immobilie bei einem normalen Verkauf mit Auszug ein. Mit unserem Rechner erhalten Sie eine erste Orientierung zu einer möglichen Kaufpreiszahlung und zur monatlichen Miete, wenn Sie weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen bleiben.

Wie hoch schätzen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie? Ziehen Sie den Regler auf den geschätzten Marktwert bei Verkauf mit Auszug (unbewohnt).

180.000 € 1.250.000 €

Geschätzter Wert bei einem klassischen Verkauf ohne Rückmiete

Die Berechnung eines möglichen Rückmietverkaufsangebotes mit unserem Rechner kann nur eine erste grobe Einschätzung sein. Sie ist unabhängig von der Art des Hauses bzw. der Wohnung und unabhängig von z. B. der Wohnfläche, Ausstattung oder Grundstücksgröße erstellt. Sie bedarf der qualifizierten Überprüfung durch unsere Experten vor Ort. Lassen Sie sich daher ein konkretes Angebot auf Basis Ihrer tatsächlichen Immobilie von uns unterbreiten. Bitte vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

Ihre finanzielle Freiheit im sicheren Zuhause

336.250 € – 386.250 €

Voraussichtliche Kaufpreiszahlung bei einem Rückmietverkauf

1.771 € – 2.083 €

Geschätzte monatliche Kaltmiete

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.

Wir prüfen Ihre Angaben persönlich, beraten Sie unverbindlich und erstellen ein qualifiziertes Angebot.

* Pflichtfeld

Rückmietverkauf und Alternativen – einfach erklärt im Video

Wie finanziere ich meinen Ruhestand, wenn ich ein Eigenheim habe?

BAIK-Geschäftsführer Friedrich Thiele erläutert, wie der Rückmietverkauf funktioniert und welche finanziellen Möglichkeiten er Immobilieneigentümern im Alter eröffnet.

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Mehr Informationen

Welche Alternativen zum Rückmietverkauf gibt es?

Leibrente, Teilverkauf oder Umkehrhypothek: Unser KI-generierter Moderator Christian König stellt die verschiedenen Modelle und ihre wesentlichen Unterschiede vor.

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Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Ihre Immobilie zum vollen Marktwert und erhalten sofort freie Liquidität – bleiben aber per unkündbarem Mietvertrag sicher in Ihrem Zuhause wohnen. Wie das im Detail funktioniert und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben, erklärt BAIK-Geschäftsführer Friedrich Thiele in unserem Video.

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Mehr Informationen

Beim Immobilienverkauf mit einem Rückmietmodell verkaufen ein oder mehrere Eigentümer ihre Immobilie an einen Käufer, in der Regel eine Immobiliengesellschaft und mieten sie anschließend zurück. Dadurch erhalten sie sofort liquide Mittel aus dem Verkaufspreis, können aber weiterhin in ihrem vertrauten Zuhause über einen grundbuchgesicherten Mietvertrag wohnen bleiben.

Durch die grundbuchliche Sicherung des Mietvertrages und aller wesentlichen Rechte handelt es sich um einen sehr sicheren Vertrag zur Altersfinanzierung aus eigenem Immobilienvermögen.

Das Rückmietmodell richtet sich vor allem an ältere Eigentümer (z. B. ab 60 Jahren), die ihre Immobilie weitgehend abbezahlt haben und den gebundenen Immobilienwert in finanzielle Freiheit umwandeln möchten – ohne ausziehen zu müssen.

Die Miethöhe wird im Rahmen der Vertragsgestaltung individuell festgelegt und richtet sich nach dem Marktwert der weiter bewohnten Immobilie, der Lage und dem Zustand der Immobilie. Oft ist die ortsübliche Miete ein guter Maßstab. Meist wird sie im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete vereinbart.

In der Regel trägt der Mieter (ehemalige Eigentümer) die laufenden Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser), also die üblichen Verbrauchskosten und die ortsüblichen Abgaben einschließlich der Grundsteuer. Die Regelungen sind dem deutschen Mietrecht gleich. Der neue Eigentümer ist meist für größere Instandhaltungsmaßnahmen (z. B. Dach, Heizung, Fassade) verantwortlich.

Kleinere Umgestaltungen im Innenbereich sind in der Regel erlaubt. Größere bauliche Veränderungen müssen mit dem neuen Eigentümer abgestimmt werden. Viele Modelle bieten hierfür flexible Lösungen, insbesondere wenn es um altersgerechte Umbauten geht.

Falls Sie freiwillig ausziehen, kann der Mietvertrag meist mit einer Kündigungsfrist beendet werden. Im Todesfall endet das Mietverhältnis. Die Erben haben eine Übergangszeit zur Räumung der Immobilie. In der Regel wird der Eigentümer die frei gewordene Immobilie nach dem Auszug am Markt verkaufen.

Der Kaufpreis der Immobilie steht Ihnen frei zur Verfügung, wenn die Immobilie schuldenfrei ist und kein Gläubiger Rechte im Grundbuch hat, die noch gelöscht werden müssen. Viele Eigentümer nutzen ihn zur

Sprechen wir über Ihre Immobilie

Unverbindlich, ohne Zeitdruck und mit einer schriftlichen Einschätzung, die Sie in Ruhe mit Ihrer Familie besprechen können.

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